Unsere AGB
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter MIO TOURS GmbH zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
- Buchung der Reise
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich oder elektronisch (z.B per E-Mail oder elektronisches Anmeldeformular) erfolgt, bietet der Kunde der MIO TOURS GmbH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reisebeschreibung im schriftlichen oder elektronischen Reisevorschlag und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden, vorliegen, verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch MIO TOURS GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird MIO TOURS GmbH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot der MIO TOURS GmbH vor, an das diese 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn MIO TOURS GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern (gilt insbesondere bei Gruppenreisen) aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Die von MIO TOURS GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 6 möglich. - Leistungsverpflichtung von der MIO TOURS GmbH
2.1 Die Leistungsverpflichtung der MIO TOURS GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung und unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenvereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur gültig, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können, soweit keine einzelvertragliche Einigung vorliegt, nicht erstattet werden. Die MIO TOURS GmbH bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die MIO TOURS GmbH zurückerstattet worden sind.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, örtliche Reiseleitung) sind von der MIO TOURS GmbH nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reisebeschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen. - Zahlung des Reisepreises
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Zahlung für den interkontinentalen Flug ist sofort zu leisten. Des Weiteren ist die Zahlung für Versicherungsleistungen, die sofort nach Abschluss in Kraft treten (z.B. Reiserücktrittsversicherung) sofort fällig.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und nichts anderes im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Bei einer Buchung weniger als einen Monat vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.4 Bei Kreditkartenzahlungen ermächtigt die MIO TOURS GmbH den Vertragspartner, Stripe, ein Online-Bezahldienst mit Sitz im kalifornischen San Francisco, den Betrag abzubuchen.
3.5 Die Reiseunterlagen (Voucher) erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises per Mail zugesandt.
3.6 Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Sicherungsschein übergeben wurde und die MIO TOURS GmbH zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist die MIO TOURS GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (s. 7.2) zu verlangen, wenn dieser nicht ein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. - Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reisende ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Reisende hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.
4.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen (Umbuchung) ist von der MIO TOURS GmbH zu prüfen, ob die Durchführung gewährleistet werden kann. Für Umbuchungswünsche kann die MIO TOURS GmbH Umbuchungsgebühren in Höhe von 30,00 € verlangen.
4.3 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist die MIO TOURS GmbH soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen und in Rechnung zu stellen. - Kündigung und Rücktritt durch die MIO TOURS GmbH
5.1 Die MIO TOURS GmbH kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die MIO TOURS GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; die MIO TOURS GmbH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen (Reiseleitung) von der MIO TOURS GmbH sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der MIO TOURS GmbH wahrzunehmen.
5.2 Die MIO TOURS GmbH kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung wird die Mindestteilnehmerzahl sowie die späteste Rücktrittsfrist angegeben.
a) Die MIO TOURS GmbH ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat die MIO TOURS GmbH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
b) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die MIO TOURS GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber die MIO TOURS GmbH geltend zu machen. - Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der MIO TOURS GmbH vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Kunden oder tritt er die Reise nicht an steht der MIO TOURS GmbH eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von der MIO TOURS GmbH zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle der MIO TOURS GmbH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen der MIO TOURS GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Maßgeblich für dessen Bemessung ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Stornogebühren sind wie folgt nach Tagen vor dem Abreisetag:
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% der Reisekosten
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% der Reisekosten
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40% der Reisekosten
• ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% der Reisekosten
• ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% der Reisekosten
• am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 95% der Reisekosten
6.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der MIO TOURS GmbH nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
6.4 Die MIO TOURS GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. In diesem Fall ist MIO TOURS GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Dies betrifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften, welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.
6.5 Vermittelt die MIO TOURS GmbH einen Charter- oder Linienflug zu den Gruppenreisen oder zu Individualreisen, gelten die Storno - Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr gemäß deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 % nach Ticketausstellung betragen.
6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet ist.
6.7 MIO TOURS GmbH ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur (anteiligen) Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten, sofern MIO TOURS zur (anteiligen) Erstattung verpflichtet ist.
6.8 Innerhalb einer angemessenen Frist kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der MIO TOURS GmbH nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. MIO TOURS GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde der MIO TOURS GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten. MIO TOURS GmbH darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. MIO TOURS GmbH hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren.
6.9 MIO TOURS GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. - Obliegenheiten des Reisenden, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen, Geltendmachung von Ansprüchen sowie Verjährung
7.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der MIO TOURS GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben.
7.2 Ist von der MIO TOURS GmbH keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, der MIO TOURS GmbH direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit der MIO TOURS GmbH kann unter der in den Reiseunterlagen (Vouchern) angegebenen Adresse aufgenommen werden. Der Vertreter vom Reiseveranstalter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Kunden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der MIO TOURS GmbH, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
7.4 wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die MIO TOURS GmbH bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
7.5 Vertragliche Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber der MIO TOURS GmbH geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger. Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
7.6 Der Reiseveranstalter verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt. - Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Kunde bei Buchung über die Identität und den Namen des ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, so wird dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften genannt, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird und der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit die Fluggesellschaften endgültig feststehen. Wechselt die dem Kunden mitgeteilte Fluggesellschaft, muss die MIO TOURS GmbH den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die MIO TOURS GmbH muss alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Seite abrufbar: air-ban.europa.eu - Paß-, Visa-, Zoll-, Flug-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Die MIO TOURS GmbH steht dafür ein, den Kunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Die MIO TOURS GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, die MIO TOURS GmbH hat die Verzögerung zu vertreten.
9.2 Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. - Versicherungen
10.1. Die MIO TOURS GmbH empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über unseren Partner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, 20352 Hamburg.
10.2. Folgende Prämiengrenzen gelten für die MIO TOURS GmbH für die erlaubnisfreie Versicherungsvermittlung:
Einmalversicherungen
• Reisedauer von max. 3 Monaten
• Obergrenze: Prämie je Person < 200,- €
• Familien- und Objektprämien werden durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt, d.h. eine vierköpfige Familie hat einen maximalen Prämienpreis von 800,- €
Jahrespolicen
• Prämie auf Jahresbasis
• Obergrenze: Eine Jahresversicherung darf maximal 600,- € kosten, egal wie viele Personen sie absichert.
Werden diese Grenzwerte überschritten, so ist ein Verkauf dieser Versicherungen durch die MIO TOURS GmbH als erlaubnisfreier Annexvermittler nicht mehr möglich.
10.3. Die MIO TOURS weist auf folgende Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) hin:
Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de - Haftung des Reiseveranstalters
11.1 Die vertragliche Haftung der MIO TOURS GmbH, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Die MIO TOURS GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11.3 Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war. - Gültigkeit der Angaben
Die auf der Website gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind als Reisevorschläge zu verstehen. Änderungen sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung. Irrtümer bei der Leistungsbeschreibung oder in Angeboten bleiben vorbehalten. - Sonstiges
13.1 Die Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrags. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf den Bestand aller anderen Regelungen. Die Parteien werden eine neue, gültige Regelung treffen, die dem Willen und Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
13.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen die MIO TOURS GmbH ist Leipzig. Auf Verträge zwischen dem Reiseveranstalter und den Reisenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe, dass falls der bzw. die Reisende seinen bzw. ihren gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
13.3 Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über:
R+V Allgemeine Versicherung AG,
Taunusstraße 1,
65193 Wiesbaden,
Telefon: +49 611 533 - 5859,
Telefax: +49 611 533 - 4500,
www.ruv.de.
Rückfragen sind an R+V zu richten.
13.4. Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung gegen Personen- und Sachschäden besteht über AXA Versicherung
AG, Wiener Platz 3, 51002 Köln, Telefon: 01803 - 556622, Telefax: 0221 - 1482 5120. Rückfragen sind an AXA zu richten.
13.5 MIO TOURS GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MIO TOURS GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert MIO TOURS GmbH den Kunden hierüber in geeigneter Form. MIO TOURS GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.6. Reiseveranstalter ist:
MIO TOURS GmbH
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin: Marlen Gehrke
Riemannstr. 38, 04107 Leipzig
Telefon: 0341/5299878
Telefax: 0341/3032052
Amtsgericht Leipzig - Handelsregister HRB 29922
Stand: Januar 2022